Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag | Kündigung | Vertragsfragen | Entgeltfortzahlung
Arbeitsvertrag
Unser Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt in der Beratung und Vertretung von mit mittelständischen Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Zu unseren Mandanten zählen zudem Hochschulen und Fachhochschulen in privater Trägerschaft.
Oft muss ein Kündigungsprozess oder die Übernahme von Betrieben und Betriebsteilen lange vorbereitet werden. Aber auch Aspekte, wie mit einem bestehenden Betriebsrat oder einem sich in Gründung befindlichen Betriebsrat umgegangen wird, müssen beachtet werden.
Auch die ständige Anpassung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen hier im Fokus stehen.
Kündigung
Aus Arbeitgebersicht helfen wir Ihnen Ihren Betrieb an die aktuellen Erfordernisse der arbeitsrechtlichen Gegebenheiten anzupassen. Aber auch im Fall der Kündigung eines Mitarbeiters zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und unterstützen Sie auch bei diesem Prozess.
Arbeitnehmer unterstützen wir bei Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber, zum Beispiel bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung oder bei der Aussprache einer Änderungskündigung. Aber auch im Falle einer Abmahnung, der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages oder der Prüfung, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten wurde, können wir Ihnen unsere Expertise anbieten.
Vertragsfragen
Arbeitsverträge bedürfen nicht zwingend der Schriftform. Bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen ist jedoch eine Vielzahl von Gesetzen zu berücksichtigen. So ist beispielsweise das Mindestlohngesetz zu beachten, der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz oder aber auch Tarifverträge haben Einfluss auf die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen. Sie möchten ein neues Arbeitsverhältnis eingehen? Gerne prüfen wir im Vorfeld Ihren Arbeitsvertrag. Aber auch der Themenbereich der Vertragsbindung nach einer arbeitgeberseitig gezahlten Fortbildung bedarf gelegentlich der Überprüfung.
Entgeltfortzahlung
Sie oder Ihr Kind erkranken? Was ist zu tun? Diese Frage stellt sich oft. Hier hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen getroffen. Bei der Entgeltfortzahlung handelt es sich um eine der wichtigsten, sozial geprägten Leistungen, welche der Arbeitgeber aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen hat. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf sechs Wochen begrenzt ist. Zwar kann von dieser Regelung durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag abgewichen werden, muss die Regelung dann jedoch für den Arbeitnehmer günstiger sein als die gesetzliche Regelung.
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr fähig ist, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit oder eine vergleichbare Beschäftigung auszuüben.
Dabei muss der Arbeitnehmer während seiner Erkrankung alles unterlassen, was seiner Genesung im Wege stehen könnte. Im Umkehrschluss darf der Arbeitnehmer während seiner Erkrankung aber auch alles tun, was seiner Genesung förderlich ist.