Christian Loewenthal Rechtsanwalt

Erfahrung Kompetenz Vertrauen

Für Sie engagiert und kompetent

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei unterstützen wir Sie gerne bei all Ihren Anliegen.

Dabei können wir neben unseren eigenen Kompetenzen auch auf ein umfangreiches Netzwerk von Partnern und Spezialisten zugreifen.

Unsere Tätigkeit zeichnet sich durch eine zügige und umfassende Beratung und Vertretung vor Gerichten aus.

Dabei lassen wir Ihre wirtschaftlichen Belange nie aus unserem Blick.

Gestalten und Verhandeln zählen zu unserem professionellen Alltag.

Zusammen werden wir einen Weg erarbeiten, wie Sie zu Ihrem Ziel kommen.

Bei uns sind Sie keine Fallakte sondern eine Person mit einem individuellen wichtigen Anliegen.

Kompetenzen

Nachfolgend möchten wir Ihnen eine kurze Auswahl jener Fachgebiete unserer Kanzlei darstellen, welche wir mit unserer täglichen Arbeit abdecken.

Arbeitsrecht

Unser Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt in der Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Aber auch die Vertretung im Kündigungsschutzprozess liegt uns nicht fern.

Agrarrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit befindet sich im Agrarrecht, umgangssprachlich auch oft Landwirtschaftsrecht genannt.

Bau- und Mietrecht

Im Baurecht unterstützen wir unsere Mandanten sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Baurecht.

Forderungsmanagement | Inkasso

Gerne unterstützen wir Sie auch im Bereich des Forderungsmanagement. Hierbei liegt unser Schwerpunkt in einer schnellen, effektiven aber auch insbesondere unkomplizierten Bearbeitung Ihres Anliegens.

Insolvenzrecht

In ganz schwierigen Zeiten beraten wir Sie fachkundig zu den Themen Insolvenzantragsfrist, Insolvenzplanverfahren und Schutzschirmverfahren. Hierbei unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir vertreten Anlagekunden, wenn es um Anlageberatungsfehler durch Banken oder private Vermittler geht und setzen für sie Schadensersatzansprüche durch. Anlagevermittler und Berater vertreten wir im Streitfall bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Sie benötigen professionelle Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten unter wirtschaftlichen Aspekten?

Manchmal kann ein schneller Vergleich, eine außergerichtliche Einigung oder aber ein gerichtlicher Prozess nach einer umfassenden Beratung der richtige Weg sein, um Ihr Ziel durchzusetzen. Hierzu setzen wir auf Erfahrung, Kompetenz und Vertrauen.

Aktuelle Neuigkeiten

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Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.2021

Der Erwerber eines Betriebs(teils) in der Insolvenz haftet nach § 613a Abs. 1 BGB für Ansprüche der übergegangenen Arbeitnehmer auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur zeitanteilig für die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgelegte Dauer der Betriebszugehörigkeit.

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Entgeltgleichheits-klage

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.01.2021

Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit (Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG), begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber nach §§ 10 ff. EntgTranspG mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.

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Audi A6

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2021

Der Kläger erwarb im Mai 2015 von einem Autohaus einen gebrauchten Audi A6 Avant, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist.

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Ausgangs-beschränkung der Region Hannover voraussichtlich rechtswidrig

Pressemitteilung des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 07.04.2021

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der Region Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 2. April 2021 (Az.: 15 B 2883/21) zurückgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung, dass die in der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 31. März 2021 angeordnete Ausgangsbeschränkung voraussichtlich rechtswidrig ist, bestätigt (Az.: 13 ME 166/21).

Lassen Sie uns zusammenarbeiten !